AGB's
I. Allgemeines
GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen ist ein
Dienstleistungs-betrieb für Beratung, Ausbildung, Kontrolle und den Schutz privaten Eigentums sowie Personen und Personengruppen.
Die zu erbringenden Dienstleistungen werden durch einzelvertragliche Absprachen konkretisiert.
II. Dienstanweisung
Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Dienstanweisung maßgebend. Sie enthält die Anweisungen des Auftraggebers
entsprechend den näheren Bestimmungen über die Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der DA. bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.
III. Schlüssel und Notfallanschriften
Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführten
Schlüsselbeschädigungen haftet GSM Guardservice München im Rahmen der Ziffer X. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen der Firma GSM Guardservice München umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen in welchen
GSM-Guardservice München über auf zuschaltende Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichti-gungsreihenfolge anzuordnen
IV. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen,
über das zu bewachende Objekt hinsichtlich sämtlicher Eingänge, Fenster, Beschaffenheit der Verschlussmechanismen sowie evtl. vorhandener Alarmsysteme aufzuklären. Die gleiche Aufklärungs- und Informationspflicht trifft den Auftraggeber bei durchzuführenden Personenschutzmaßnahmen und dazu dienender Vorbereitungshandlungen, hinsichtlich der Gefährdungsstufe.
Sollte der Auftraggeber GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen hierüber nicht vollständig und umfassend aufklären, wird allein aus diesem Grund ein Haftungsausschluss vereinbart.
V. Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich
nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung
des Unternehmens GSM Guardservice München zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können
Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.
Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist spätestens innerhalb von sieben Werktagen für Abhilfe sorgt.
VI. Auftragsdauer
Der Vertrag läuft - soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – auf unbestimmte Zeit.
Es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartals-ende. Sondervereinbarungen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform.
VII. Ausführung durch andere Unternehmer
GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen ist berechtigt, in Über-einstimmung mit dem
Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer gemäß §34aGewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmer zu
bedienen.
VIII. Vorzeitige Vertragsauflösung
Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Wachobjektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. Gibt GSM Guardservice München Sicherheitsunte-rnehmen den
Wachbezirk auf oder verändert ihn, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.
IX. Fristen
Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten für alle vermögensrechtlichen Ansprüche, die den Vertragsparteien aus diesem Dienstvertrag zustehen können.
X. Haftung
GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen übernimmt keine Haftung für Straftaten, insbesondere Einbrüche und Überfälle, die gegenüber der Vertragspartei begangen werden. Des weiteren übernimmt GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen keine Haftung für Schadensfälle, die durch höhere Gewalt eintreten. Die Haftung im Rahmen der Betriebshaftpflicht-versicherung wird von dem oben genannten Haftungsausschlüssen nicht berührt, d. h. für Schadensfälle, die in Ausübung der dienstlichen Belange entstehen.
Der Haftungsumfang für Schäden, die durch grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern oder Subunternehmern verursacht
werden, wird auf die im Versicherungsvertrag angegebene Versicherungs-summe beschränkt.
Schadenansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen – nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
von dem schädigendem Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen geltend gemacht werden.
Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatz-ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist gemacht werden, sind ausge-schlossen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.
XI. Fälligkeit der Leistung
Die vereinbarten, zu erfüllenden Leistungen werden fällig mit dem vereinbarten Vertragsbeginn. Die vereinbarte Vergütung wird, abhängig vom
Datum des Vertragsbeginns, jeweils nach Ablauf des vollen Monats fällig.
XII. Preisänderung
Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbe-sondere durch den
Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger
Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten und
Lohnnebenkosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert haben, zuzüglich der jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
XIII. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
Der Vertrag ist für GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung erhält. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder
Einschränkungen des Vertrages bedürfen dessen Schriftform.
XIV. Geheimhaltung
GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen verpflichtet
sich zur strikten Geheimhaltung über die Art, den Umfang und den Inhalt des Auftrages. Ebenso verpflichtet sich GSM Guardservice München Sicherheitsunternehmen zur strikten Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, die dem Unternehmen in Ausübung des Dienstes bekannt werden. Ausgenommen hier von sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
die bei der Dienstverrichtung bekannt werden. Diese Vereinbarung erlischt nach Beendigung des Auftrages.
XV. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betriebsleitung des Unter-nehmens. Diese
Gerichtsstandvereinbarung gilt ausdrücklich auch
für den Fall, dass
a) die im Klagewege Anspruch zu nehmende Person nach Vertragsabschluss
b)Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
XVI. Abwerbversuche
Abwerbversuche unseres Personals (Mitarbeiter, Subunternehmer) für den eigenen Betrieb zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000,- Euro
nach sich.